4 Ethische und rechtliche Aspekte von In-situ-Studien
Wissenschaftliche Forschung muss grundsätzlich den Anforderungen an Professionalität, Integrität, Redlichkeit und Reflexivität entsprechen. Neben rechtlichen Verpflichtungen sind forschungsethische Standards ein Aspekt sog. guter wissenschaftlicher Praxis (vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2025). Im Vordergrund angewandter Forschungsethik steht die Reflexion der eigenen Handlungsentscheidungen als Forscher:in unter Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Beteiligten. Es handelt sich daher um einen Prozess der Abwägung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetze), standesrechtlicher und institutioneller Normen (verankert z. B. in Ethikkodizes oder den Satzungen lokaler Ethikkommissionen) und individueller ethischer Erwägungen einerseits sowie methodischer Überlegungen und forschungspraktischer Möglichkeiten im konkreten Forschungsprozess andererseits (Franzke et al., 2021; Schlütz & Möhring, 2018; Schlütz & Zillich, 2023). Ziel dieses Abwägungsprozesses ist es, die Studiengüte insgesamt zu optimieren. Dazu bedarf es eines auf den Einzelfall bezogenen Reflexionsprozesses, der systematisch, deliberativ und kollaborativ angelegt ist und der die zentrale Rolle der Ethik für die Erzielung innovativer, aber vor allem auch belastbarer wissenschaftlicher Ergebnisse berücksichtigt (Leonelli et al., 2021). Eine solche kasuistische Vorgehensweise ist auch für In-situ-Studien geeignet und wird daher weiter unten beschrieben.
Ohne grundsätzliche ethische Erwägungen in der (deutschen) KMW zu diskutieren (vgl. dafür z. B. Roehse et al., 2023; Schlütz & Möhring, 2016, 2017), gehen wir im Folgenden auf grundlegende Prinzipien und ethisch-methodische Abwägungsprozesse und ihre Konsequenzen für In-situ-Studien ein (vgl. Capon et al., 2016; Kirtley, 2022; Robbins, 2017). Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang das Feld der sog. Internet Research Ethics (IRE, Locatelli et al., 2023). IRE befasst sich speziell mit digitalen Forschungsansätzen und behandelt Themen wie informierte Einwilligung, Privatsphäre und Anonymität sowie Datensicherheit für Forschungsvorhaben in Bezug auf die Nutzung des Internets (Ess, 2019). Herausforderungen in diesen Bereichen ergeben sich in vielen In-situ-Studien, die sich häufig mit den Phänomenen digitaler Mediennutzung befassen und eine große Fülle ebenso detaillierter wie umfangreicher Daten erfassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Befragungsdaten mit digitalen Verhaltensspuren kombiniert werden (Breuer et al., 2021; Struminskaya & Sakshaug, 2023). Wir beginnen die Ausführungen mit handlungsleitenden Prinzipien und deren Abwägung und gehen anschließend auf die Besonderheiten von In-situ-Designs ein. Einzelne Aspekte der forschungsethischen Praxis werden im Laufe des Buches an passenden Stellen ggf. ausführlicher behandelt.
Forschungsethik bezieht sich auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Beteiligten in sämtlichen Phasen des Forschungsprozesses – von der Themenwahl und dem Studiendesign über den Feldzugang, die Datenerhebung und ‑analyse bis hin zu Fragen der Publikation und Verwertung von Forschungsergebnissen.
4.1 Leitprinzipien forschungsethischer Reflexion
Aktuelle forschungsethische Ansätze, insbesondere aus dem Bereich der IRE (vgl. Zillich et al., 2023), verzichten weitgehend auf fixierte Checklisten. Sie setzen stattdessen auf reflexives Urteilen anhand fallbasierter Abwägungsprozesse (vgl. Schlütz & Möhring, 2025). Ein solches kasuistisches Urteil ist i. d. R. weder eindeutig noch endgültig, sondern pluralistisch und reversibel. McKee & Porter (2009) haben einen entsprechenden Ansatz der Entscheidungsfindung entwickelt, bei dem spezifische Leitprinzipien genutzt werden, um fallbasiert konkrete forschungsethische Entscheidungen zu treffen. I. d. R. werden zu diesem Zweck die von Beauchamp & Childress (2019) weiterentwickelten Belmont-Prinzipien – Selbstbestimmung (respect for autonomy), Schadensvermeidung (nonmaleficence) bzw. Fürsorge (benefience) sowie Gerechtigkeit (justice) – zugrunde gelegt.
Die Selbstbestimmung bzw. Autonomie der Teilnehmer:innen wird maßgeblich durch eine informierte Einwilligung, den sog. Informed Consent sichergestellt. Hinzu kommt ggf. eine ergänzende Aufklärung im Nachgang der Datenerhebung (das sog. Debriefing). Im Rahmen der Einwilligungsprozedur werden potenzielle Teilnehmer:innen über den Zweck der Studie, ihre Inhalte und das konkrete Vorgehen aufgeklärt, damit sie auf dieser Basis entscheiden können, ob sie teilnehmen und ihre Daten teilen wollen oder nicht. Ergänzend sind Hinweise zu Anonymität – falls es sich nicht um personenbezogene Daten handelt – und Datenschutz obligatorisch. Zu den personenbezogenen Daten gehören gemäß Art. 4 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Identifizierbar ist eine Person z. B. über ihren Namen, aber auch indirekt über Standortdaten, den Bezug zu einer Onlinekennung oder zu einem oder mehreren individuellen Merkmalen. Beim Vorliegen vieler verschiedener Merkmale besteht durch deren Kombination die Möglichkeit, Personen zu deanonymisieren. Auf diesen Aspekt muss insbesondere bei der Veröffentlichung von Daten geachtet werden (vgl. Morehouse et al., 2024).
Die informierte Einwilligung gibt Forschenden das Recht, Teilnehmer:innen in das Forschungsprojekt einzubeziehen, und stellt gleichzeitig sicher, dass deren Rechte geschützt werden. Dazu gehört, dass die Einwilligung freiwillig ist, d. h. die Zustimmung kann auch verweigert oder im Nachhinein widerrufen werden, ohne dass sich daraus negative Konsequenzen ergeben. Zudem muss sie von einer geschäftsfähigen Person erteilt werden, anderenfalls ist ein sog. proxy consent notwendig, z. B. bei Kindern durch eine erziehungsberechtigte Person. Schließlich müssen die potenziellen Teilnehmer:innen über die Ziele der Studie und die eigene Rolle darin sowie über die Verwendung ihrer Daten ausreichend aufgeklärt werden, damit sie verstehen, was von ihnen erwartet wird. Aus diesem Grund müssen die Informationen präzise, verständlich und vollständig sein (Perrault & McCullock, 2019; Perrault & Nazione, 2016). Die Einwilligung kann implizit (der Beginn der Befragung wird als Zustimmung gewertet) oder explizit (zu Beginn der Umfrage wird ein entsprechendes Feld angekreuzt) erfolgen. Sie kann prospektiv im Vorfeld der Befragung oder (erneut) retrospektiv z. B. nach einem Debriefing, das über eine mögliche Täuschung aufklärt, eingeholt werden (Verbeke et al., 2023). Welche Vorgehensweise angemessen ist, hängt von der Art der erhobenen Daten ab. Der Begriff der personenbezogenen Daten kann gem. Art. 4, 1 DSGVO recht weit ausgelegt werden. Aus diesem Grund ist es im Kontext von In-situ-Studien empfehlenswert, die Einwilligung prospektiv und explizit einzuholen.
Eine fallbezogene Schaden-Nutzen-Abwägung (Rosnow & Rosenthal, 2014) wird vorgenommen, um den erwarteten Nutzen – für Gesellschaft, Wissenschaft und die Forschenden, aber auch für die Teilnehmer:innen (z. B. durch Incentives, Credit Points für Studierende, Spaß, Selbsteinsicht o. Ä.) – in ein ausgewogenes bzw. vertretbares Verhältnis zu möglichen Schädigungen der Beteiligten zu setzen. Es geht darum, Schaden von den Studienteilnehmer:innen abzuwenden (Schadensvermeidung). Neben individuellen Schädigungen sind auch aufgewendete Ressourcen relevant. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, welche negativen Konsequenzen der Verzicht auf die geplante Studie hätte (Rosnow & Rosenthal, 2014).
Das Streben nach Gerechtigkeit hat zum einen Konsequenzen für die Stichprobenbildung, die möglichst inklusiv sein sollte, zum anderen betrifft es die Barrierefreiheit von verwendeten Apps, Websites oder Instrumenten, und zwar sowohl auf inhaltlicher (etwa durch verständliche Formulierungen) als auch auf technischer Ebene (Eignung für Screen Reader etc., siehe z. B. Berger et al., 2019; Bigl et al., 2024). Aus forschungsethischer Sicht richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf sog. vulnerable Zielgruppen. Das Thema ‚Vulnerabilität‘ sollte allerdings im Hinblick auf die Autonomie der betreffenden Personen kritisch hinterfragt werden, um entsprechende Populationen nicht zu bevormunden bzw. automatisch von Forschung auszuschließen (Lahman, 2018; Tiidenberg, 2018). Im Zusammenhang mit dem Prinzip der Gerechtigkeit steht auch die Open-Science-Bewegung (siehe Kapitel 10), die die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Blick hat, ohne dabei allerdings explizit ethische Fragestellungen zu berücksichtigen (Dienlin et al., 2021; Fox et al., 2021).
Die o. g. Prinzipien können genutzt werden, um einen Prozess der kasuistischen Entscheidungsfindung im konkreten Anwendungsfall anzuleiten. McKee & Porter (2009) haben einen solchen Ansatz entwickelt, der sich eignet, um im Forschungsprozess auftretende Dilemmata und komplexe ethische Fragestellungen zu reflektieren und angemessene Entscheidungen zu treffen (für konkrete Beispiele unterschiedlicher Studien siehe Eble et al., 2014; Pentzold, 2015; Schlütz & Zillich, 2023). Wir beschreiben die Vorgehensweise anhand der Beispielstudie in Abschnitt 4.2.
Folgende Prinzipien leiten forschungsethische Überlegungen an: Die (informationelle) Selbstbestimmung bezieht sich auf die freiwillige und widerrufbare Zustimmung zur Teilnahme an einer Studie bzw. deren Ablehnung. Das Prinzip der Schadensvermeidung impliziert eine gründliche Schaden-Nutzen-Abwägung, die den zu erwartenden Nutzen in ein vertretbares Verhältnis zu möglichen Schädigungen setzt. Das Gerechtigkeitsprinzip geht vom Gleichheitsgrundsatz aus und soll die faire Teilhabe aller am wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sicherstellen.
4.2 Forschungsethische Besonderheiten von In-situ-Studien
Grundsätzlich ist es ein Vorteil von In-situ-Studien, dass sie es durch ihre Verankerung im alltäglichen Lebensumfeld ermöglichen, bestimmte Zusammenhänge (wie z. B.den Einfluss der Mediennutzung auf mentale Krankheiten) zu erforschen, die aus forschungsethischen Gründen nicht induziert, d. h. im Rahmen von Experimentaldesigns manipuliert werden können (Reis, 2012). Allerdings sind In-situ-Studien für die Teilnehmer:innen im Vergleich zu anderen Studiendesigns extrem zeitaufwändig sowie durch die häufigen Befragungen im Tagesablauf anspruchsvoll. Die Teilnahme kann daher durchaus als Belastung im Sinne eines Schadens empfunden werden. Je nach Forschungsfrage und Zielgruppe kann zudem die (in anderen Kontexten häufig als Incentive bewertete) mit der Teilnahme einhergehende Selbsterkenntnis forschungsethisch problematisch sein, wenn z. B. pathologische Verhaltensweisen erforscht werden (Trull & Ebner-Priemer, 2020). Mit Blick auf die in Abschnitt 4.1 vorgestellten Leitprinzipien lassen sich folgende zentrale Aspekte für Forschungsethik bei In-situ-Studien bündeln (vgl. auch Capon et al., 2016; Jacobson et al., 2020; Kirtley, 2022; Nock et al., 2021; Robbins, 2017). Aus forschungspraktischen bzw. ‑ökonomischen Gründen werden sich nicht immer alle Anforderungen umsetzen lassen, manchmal ist dies auch aus methodischen Gründen nicht erstrebenswert. Aber es lohnt sich in jedem Fall, darüber im Vorfeld der eigenen Studie nachzudenken, um reflektierte Entscheidungen zu treffen. Wir diskutieren diese Aspekte zunächst auf theoretischer Ebene und wenden sie dann beispielhaft an.
(1) Die Selbstbestimmung der Teilnehmer:innen von In-situ-Studien ist vor allem informationeller Natur. Entsprechend ist sie eng verbunden mit Datenschutz und Datensicherheit. Diese werden z. B. sichergestellt durch verschlüsselte Datenübertragung, passwortgesicherte lokale Speicherplattformen und die Nutzung datenschutzkonformer Cloudlösungen. Beim Datenschutz müssen auch die Rechte dritter Personen beachtet werden. Deren Daten können Bestandteil der situativen Erhebung sein, etwa wenn Teilnehmer:innen Chatnachrichten oder Bilder weitergeben. Ein weiterer Aspekt ist eine mögliche Weiterverwertung der Daten durch Dritte (data sharing). Hier müssen z. B. die entsprechenden Zugangs- und Nutzungsregeln der verwendeten Open-Data-Plattform offengelegt werden. Zentrales Instrument, um die Selbstbestimmung sicherzustellen, ist eine ausführliche und verständliche Einwilligungserklärung (Informed Consent, siehe Abschnitt 4.1), die die Freiwilligkeit der Teilnahme deutlich herausstellt und das Datenhandling (inkl. Open-Access-Regelungen, vgl. Kapitel 10) nachvollziehbar beschreibt. Wichtig ist, dass die Teilnehmer:innen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer Privatsphäre einnehmen, also z. B. zu ungelegenen Zeiten die Alarmierung unterdrücken können, auch wenn dies zu Einschränkungen der Stichprobengüte führen kann. Es ist zudem sinnvoll, einen kontinuierlichen und direkten Kontakt zum Forschungsteam zu ermöglichen (z. B. per E-Mail oder SMS), um Rückfragen (z. B. zu Datenschutz oder Belastung) zeitnah beantworten zu können (siehe Abschnitt 8.3.2).
(2) Ein wichtiger Aspekt der Schaden-Nutzen-Abwägung ist die Vermeidung von Schaden durch die Sicherstellung von Anonymität bei der Datenerhebung und ‑auswertung. Entscheidend ist zunächst, dass personenbezogene Daten, die für die Methodik unerlässlich sind (wie z. B. die Mobilnummer für die Signalversendung), nicht in einem Datensatz mit den Befragungsdaten gespeichert und nach Beendigung der Feldzeit so schnell wie möglich gelöscht werden. Zudem gilt das Gebot der Datensparsamkeit, vor allem für die Aufzeichnung von Kontextdaten und ergänzenden Verhaltensspuren. Je weniger Daten erhoben werden, die potenziell zu einer De-Anonymisierung herangezogen werden könnten, umso mehr sind die Anforderungen an die Anonymität gewährleistet (vgl. Morehouse et al., 2024). Ist ein kompletter Verzicht auf bestimmte Daten nicht möglich, sollten sie auf einem möglichst hohen Aggregationsniveau erfasst werden (also z. B. Postleitzahlengebiete statt genaue Adressen), weil das die Identifizierung erschwert. Um den Nutzen für die Teilnehmer:innen (im Verhältnis zu dem ihnen entstehenden Aufwand) zu erhöhen, kann man sie durch ein angemessenes Incentive (z. B. einen Geldbetrag oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel) entschädigen (siehe Abschnitt 8.2). Insbesondere bei Studierenden, die häufig mit Credit Points entlohnt werden, gilt es allerdings zu bedenken, dass die Teilnahme dadurch nicht erzwungen werden darf (Scollon et al., 2009).
(3) Gerechtigkeit bezieht sich vorwiegend auf die Zusammenstellung einer möglichst inklusiven Personenstichprobe für eine In-situ-Studie. Dieses Vorgehen ist auch aus methodischen Gründen ratsam. Allerdings ist es eine große Herausforderung, weil es ohnehin schwierig ist, Personen für Längsschnittstudien zu gewinnen, zumal für solche, die vermeintlich oder tatsächlich eine umfangreiche Menge unterschiedlicher Daten sammeln. Hinzu kommt, dass je nach Studienkonzeption bestimmte technische Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sein müssen, etwa der Besitz eines Smartphones. Beim Einsatz bestimmter Apps spitzt sich die Problematik noch zu, wenn diese z. B. nur für bestimmte Betriebssysteme geeignet sind. Zusätzlich ist eine stabile, mobile Datenverbindung erforderlich, über die auch nicht allen Personen verfügen (etwa Schüler:innen). Wenn möglich, sollten Geräte oder ein mobiles Datenvolumen für Teilnehmer:innen kostenfrei bereitgestellt werden, um auch ressourcenschwachen Personen die Teilnahme zu ermöglichen. Zudem sollte sowohl bei den Fragebögen der Vorab- und/oder Nachbefragung als auch bei den Protokollen in der In-situ-Phase auf Barrierefreiheit geachtet werden, etwa durch die Optimierung für Screen Reader, die Untertitelung von Videos oder die Formulierung in leichter Sprache (vgl. Bigl et al., 2024).
Verstärkt werden die genannten Herausforderungen, wenn es sich um sensible Fragestellungen wie etwa in der Gesundheitsforschung handelt oder wenn In-situ-Befragungsdaten mit digitalen Verhaltensspuren oder anderen Kontext- oder Paradaten kombiniert werden. Damit sind Informationen gemeint, die neben den eigentlichen Daten im Befragungsprozess erhoben werden (vgl. Felderer et al., 2019).
Wichtig ist für alle In-situ-Studien eine umfangreiche Informed-Consent-Prozedur, die auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt ist und auf die technischen Besonderheiten des Designs eingeht (Conner & Lehman, 2012). Insgesamt kann es sinnvoll bzw. geboten sein, die geplante Studie von einer Ethikkommission begutachten zu lassen, um ein Ethikvotum einzuholen. Ein solches Votum ist inhaltlich sinnvoll, um die forschungsethischen Herausforderungen der eigenen Forschung im Vorfeld zu reflektieren und auf diese Weise die Studienqualität insgesamt zu steigern. Zudem können die Expert:innen aus der Kommission ggf. beratend tätig werden. Häufig besteht zudem die formale Notwendigkeit, weil etliche Fachzeitschriften und Forschungsförderinstitutionen mittlerweile ein positives Ethikvotum voraussetzen (vgl. z. B. Chatfield & Dove, 2023). Für den Prozess sollte entsprechend Zeit eingeplant werden, denn je nach den Gegebenheiten an der eigenen Hochschule und Komplexität der Studie kann die Einholung ein aufwändiges Unterfangen sein.
Auf der Webseite des BMBF-geförderten Projekts FeKoM (Forschungsethik in der Kommunikations- und Medienwissenschaft) finden sich Handreichungen, Tools und Checklisten zum Thema Forschungsethik, die Anregungen für eigene Studien geben.
Um die genannten Aspekte im Rahmen eines fallbasierten Abwägungsprozesses zu illustrieren, greifen wir auf unsere Beispielstudie (siehe Studiensteckbrief) zurück. Dort haben wir den Einfluss der Situationsbedingungen auf das Transportationserleben beim Hören von True-Crime-Podcasts erforscht (Abbildung 4.1). Im Folgenden gehen wir auf einige Aspekte des Studiendesigns ein, die forschungsethische Relevanz besitzen, und diskutieren Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten.
Die Daten wurden, wie es bei ESM-Studien üblich ist, auf zwei Ebenen erfasst: Individuelle Dispositionen haben wir im Rahmen einer online durchgeführten Vorabbefragung erhoben, während situatives Erleben und Kontextvariablen in situ erfasst wurden. Auf beiden Ebenen sind wir standardisiert vorgegangen. Die Zugänglichkeit zu den Daten war insofern beschränkt, als es sich um Primärdaten in Form von Selbstberichten handelt, die per se nicht öffentlich sind. Die Daten zur Nutzung von True-Crime-Podcasts können aus zwei Gründen als sensibel gelten. Zum einen handelt es sich um ein emotionales Thema (Gewalt und Verbrechen), das eine Triggerwirkung haben oder Vulnerabilitätsfurcht auslösen kann. Zum anderen wird eine Fülle detaillierter Informationen über Nutzungssituationen erhoben. Auflösungsgrad und Detailliertheit der Daten machen die Teilnehmer:innen insofern verwundbar, als sie theoretisch eine Identifikation ermöglichen, wenn dem nicht an anderer Stelle durch Datensparsamkeit oder -aggregation wirksam begegnet wird. Konkret wurde technisch sichergestellt, dass die Mobilfunknummern für die Übersendung der In-situ-Fragebögen und die E-Mail-Adressen für das Gewinnspiel separat von den Erhebungsdaten gespeichert und nach Ablauf der Erhebungszeit gelöscht wurden. Der Grad der Interaktion mit den Teilnehmer:innen lag durch die standardisierten, aber schriftlich vorgelegten Fragen im mittleren Bereich. Die erhobenen Daten sind zwar sehr detailliert, aber die Ergebnispublikation ist hoch aggregiert in Form personenübergreifender Kennwerte und daher aus forschungsethischer Sicht unproblematisch. Auf Basis dieser Überlegungen ergab sich, dass für die Studie eine explizite informierte Einwilligung der Studienteilnehmer:innen geboten war. Zudem musste besonders auf Datenschutz geachtet werden, was durch die Administrierung der Studie über den DSGVO-konformen SoSci-Survey-Server gewährleistet wurde.
In der Beispielstudie lautete der Informed Consent für den situativen Teil der Erhebung wie folgt:
Vielen Dank, dass Sie auch am zweiten Teil unserer True-Crime-Studie teilnehmen! Der zweite Teil der Untersuchung erstreckt sich über zwei Wochen, und zwar vom 18.09. bis 01.10.2023. Er besteht aus bis zu vier sehr kurzen Umfragen (max. 2–3 Minuten) pro Tag. In dem Teil geht es uns vor allem um die jeweilige Situation, in der Sie Podcasts hören.
Sie benötigen für diesen Teil keine gesonderte App. Wir werden Ihnen einfach eine SMS mit einem Befragungslink schicken, der Sie zum Kurzfragebogen leitet. Sie können ihn dann zwischendurch am Handy ausfüllen. Dafür benötigen Sie mobiles Datenvolumen oder eine WLAN-Verbindung. Der Link ist nach dem Versand eine Stunde gültig. In diesem Zeitfenster können Sie die Umfrage ausfüllen. Wenn Sie gerade keine Gelegenheit dazu haben, machen Sie einfach bei der nächsten Umfrage wieder mit. Für das Gelingen der Studie ist es aber wichtig, dass so viele Kurzfragebögen wie möglich beantwortet werden. Wir freuen uns daher, wenn Sie Ihr Smartphone bereithalten und so häufig wie möglich mitmachen – aber natürlich sollen Sie Ihr ‚normales‘ Verhalten nicht aufgrund der Studie verändern, denn gerade das interessiert uns ja.
Selbstverständlich ist auch die Teilnahme an diesem Teil freiwillig und kann jederzeit abgebrochen werden. Auch die Kurzfragebögen sind vollständig anonym. Es werden keine zusätzlichen Datenspuren erhoben (wie z. B. Ihr Aufenthaltsort). Die Angaben, die Sie im Rahmen der Befragung freiwillig machen, werden durchgängig vertraulich behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt.
Als kleines Dankeschön für Ihre Mühe verlosen wir unter allen Teilnehmenden der kompletten Studie einen Kopfhörer mit Lärmreduktionsfunktion nach Wahl (im Wert von bis zu 245 Euro). Am Ende der Studie haben Sie Gelegenheit, an der Verlosung teilzunehmen.
Bitte geben Sie nun an, ob Sie unter diesen Bedingungen in die Teilnahme am zweiten Teil der Studie einwilligen oder nicht.
Ich habe die Studien- und Datenschutzinformationen gelesen und verstanden. Ich bin mit der Teilnahme am zweiten Teil der o. g. Studie für wissenschaftliche Forschungszwecke einverstanden. Ich versichere außerdem, dass ich 16 Jahre oder älter bin.
🔲 Ja
🔲 Nein
Die oben beispielhaft aufgeführten sowie ggf. weitere Entscheidungsdimensionen, wie etwa das Erkenntnisinteresse (vgl. Heise & Schmidt, 2014), müssen für die Spezifika jeder Studie adaptiert und unter Zuhilfenahme der vorgeschlagenen Prinzipien der Selbstbestimmung, Schadensvermeidung und Gerechtigkeit bewertet werden, um konkrete forschungsethische Herausforderungen im Kontext einer eigenen In-situ-Studie zu reflektieren und geeignete Lösungen zu entwickeln.
